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AfA-Tabelle Nr. 97 - Filmtheater
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Der Begriff der Schichttätigkeit (Ziffern 3, 4 und 6 der Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige) ist auf den Wirtschaftszweig der Filmtheater nicht anwendbar.
Die hier angegebene Nutzungsdauer bezieht sich auf eine Tätigkeit der Filmtheater, mit Ausnahme der in der folgenden Ziffer 4 genannten, von monatlich 70 bis 90 Vorstellungen im Jahresdurchschnitt.
Bei einer geringeren oder stärkeren Inanspruchnahme der unter 2 und 3 der AfA-Tabelle aufgeführten Anlagegüter abweichend von der in voriger Ziffer 2 genannten Norm ist eine kürzere oder längere durchschnittliche Nutzungsdauer nur anzunehmen, wenn die Zahl der Vorstellungen erheblich größer oder kleiner ist als in Ziffer 2 angenommen.
Bei Aktualitäten-Kinos und Spitzenfilmtheatern (sog. Uraufführungs- oder Erstaufführ...