Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AfA-Tabelle Nr. 95 - Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Die in den Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbädern branchenüblichen Einflüsse von Nässe, Mineralwässern und Säuren sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen sind bei der Ermittlung der Nutzungsdauern berücksichtigt. zu Pos. 10: Die Nutzungsdauer für Süßwasserbehälter ist der AfA-Tabelle für die Energie- und Wasserversorgung zu entnehmen.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1994 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:
Saunas u. Dampfbäder (oh. medizin. Bäder) Wannen- u. Brausebäder (oh. medizin. Bäder) Sporteinrichtungen sonst. Einr. d. Gesundheitswesens
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Akkumulatoren | ||
1.1 | Batterien | 7 | 14 |
1.2 |
Ladestationen | 10 | 10 |
2 | Alarm-, Notruf- und
Feuermeldeanlagen | 8 | 12 |
3 | Apparate, Geräte und A... |