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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 94 - Friseurgewerbe und Schönheitssalons

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 30. 06. 1956 angeschafft oder hergestellt worden sind.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Allgemeine Anlagegüter
1.1
Bedienungs- und Ladeneinrichtungen, überwiegend aus
1.1.1
Holz
10
10
1.1.2
Kunststein
15
7
1.1.3
Marmor
20
5
2
Herrenfriseurgewerbe
2.1
Elektr. Heißwasserspeicher
5
20
2.2
Elektr. Haarschneidemaschinen
5
20
2.3
Herrenbedienungssessel
2.3.1
Ölpumpstühle
10
10
2.3.2
sonstige (einfache)
15
7
2.4
Warmwasseranlagen (Autogeiser)
7
14
3
Damenfriseurgewerbe
3.1
Bedienungsstühle
10
10
3.2
Dauerwellenapparate
5
20
3.3
Elektr. Heißluftanlagen
10
10
3.4
Motortrockenhauben
5
20
4
Schönheitssalons
4.1
Beautycults für Wechselstrom mit Rundfunkstörschutz, Kabelhalter und Elektrodenanschluß
7
14
4.2
Epilationsbestecke
7
14
4.3
Gesichtspflegeapparate
7
14
4.4
Höhensonnen
7
14
4.5
Massagestühle
10
10
4.6
Pedikürestühl...

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