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AfA-Tabelle Nr. 90 - Personen- und Güterbeförderung (im Straßen- und Schienenverkehr)
(im Straßen- und Schienenverkehr)
a) Auf die allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen wird hingewiesen.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Für die unter Pos. 16.2.2.2 aufgeführten Lastkraftwagen usw. sind Schichtzuschläge nicht mehr möglich. Abweichend von den unter Pos. 16.2.2 genannten AfA-Sätzen können für Lastkraftwagen im Wege der Leistungs-AfA auch kürzere Abschreibungszeiträume angesetzt werden. Bei einer Berechnung der jährlichen Absetzungen für Abnutzung nach km-Leistung wird eine Gesamtlaufleistung von 1 Mio. km zugrundegelegt.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 30. 06. 1997 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige: Staatsbahn Privatbahnen Personenbeförderung im Omnibus-Orts- u. Nachbarortslinienverkehr Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und Straßenbahnen Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer Sonst. Personenbeförderung im Landverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr Frachtumschlag Lagerei (oh. Kühlhäuser) Hilfs- u. Nebentätigkeiten für den Landverkehr a.n.g...