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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 8 - Hochsee- und Küstenfischerei

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

zu Pos. 5: Die Kosten der ersten (normalen) Fangausrüstung sind entweder zusammen mit den Baukosten der Schiffe zu aktivieren und mit dem Schiffswert abzuschreiben oder mit der Hälfte des Anschaffungswerts zu aktivieren und als Festwert in der Bilanz zu belassen.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1956 angeschafft oder hergestellt worden sind.


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Fischdampfer m. Dieselmotor-, Kolbenmaschineno. Turbinenantrieb
13
8
2
Heringslogger mit einer Motorenstärke von mehr als 400 PS
13
8
3
Sonstige Heringslogger (außer Pos. 2)
3.1
Schiffskörper
25
4
3.2
Motoren
10
10
3.3
bei einheitl. Abschreibung zu 3.1 und 3.2
20
5
4
Fischkutter
4.1
Schiffskörper
22
5
4.2
Motoren
8
12
4.3
Echolote, Funk- und Peilgeräte
4
25
4.4
bei einh...

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