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AfA-Tabelle Nr. 8 - Hochsee- und Küstenfischerei
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
zu Pos. 5: Die Kosten der ersten (normalen) Fangausrüstung sind entweder zusammen mit den Baukosten der Schiffe zu aktivieren und mit dem Schiffswert abzuschreiben oder mit der Hälfte des Anschaffungswerts zu aktivieren und als Festwert in der Bilanz zu belassen.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1956 angeschafft oder hergestellt worden sind.
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Fischdampfer m.
Dieselmotor-,
Kolbenmaschineno. Turbinenantrieb | 13 | 8 |
2 | Heringslogger mit einer Motorenstärke von mehr als 400
PS | 13 | 8 |
3 | Sonstige Heringslogger (außer Pos. 2) | ||
3.1 |
Schiffskörper | 25 | 4 |
3.2 | Motoren | 10 | 10 |
3.3 | bei einheitl. Abschreibung zu 3.1 und
3.2 | 20 | 5 |
4 | Fischkutter | ||
4.1 | Schiffskörper | 22 | 5 |
4.2 | Motoren | 8 | 12 |
4.3 | Echolote, Funk- und
Peilgeräte | 4 | 25 |
4.4 | bei einh... |