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AfA-Tabelle Nr. 87 - Hochsee-, Küsten- und Binnenschifffahrt
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Bei der Bemessung der unter der Pos. 2 der Tabelle genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1991 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:
Personenbef. i. d. Binnenschiffahrt Güterbef. i. d. Binnenschiffahrt durch Reeder Güterbef. i. d. Binnenschiffahrt durch Partikul. Fluß- und Kanalfähren, Hafenschiffahrt m. d. Binnenschiff. verb. Tätigkeiten Seeschiffahrt Küstenschiffahrt Seehafenbetriebe Bugsier- u. Bergungsschiffahrt
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Seeschiffahrt (Hochsee- und
Küstenschiffahrt) | ||
1.1 | Fahrgastschiffe, große | 16 | 6 |
1.2 | Hochseeyachten | 20 | 5 |
1.3 | sonstige Seeschiffe | 12 | 8 |
2 | Binnenschiffahrt | ||
2.1 | Barkassen,
Motorboote | 20 | 5 |
2.2 | Fähren aller Art |