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AfA-Tabelle Nr. 83 - Maler- und Lackiererhandwerk
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Branchenübliche Einflüsse von Nässe, Staub, Säuren und Laugen sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen sind bei der Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berücksichtigt.
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1995 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:
Maler- und Lackierergewerbe Tapetenkleberei
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Geräte zur Vorbehandlung von
Untergründen | ||
1.1 | Tapetenentferngeräte, Elektrische
Beheizung | 3 | 33 |
1.2 |
Reinigungsgeräte | ||
1.2.1 | Hochdruckreiniger, Kaltwasser- | 5 | 20 |
1.2.2 |
Hochdruckreiniger, Heißwasser- und Dampf- | 5 | 20 |
1.2.3 |
Teppichreinigungsgeräte (transportabel) | 4 | 25 |
1.2.4 | Staubsauger,
Industrie- | 3 | 33 |
1.3 | Entrostungsgeräte | ||
1.3.1 | Nadelpistolen, Druckluft- | 3 | 33 |
1.3.2 |
Sandstrahlgeräte einschl.
Kompressoren, transportabel | 7 | 14 |
1.3.3 |
... |