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AfA-Tabelle Nr. 7 - Forstwirtschaft
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Die in der Forstwirtschaft branchenüblichen Witterungs- und sonstigen Einflüsse sind bei der Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungszeiten berücksichtigt.
Hinweis zu
Fahrwege sind alle befestigten und natürlich festen Wege, die nach ihrer Bauart ganzjährig mit schweren, im Forstbetrieb vorkommenden Lasten befahrbar sind.
Maschinenwege sind alle anderen ortsfesten und kartenmäßig festgelegten Wege ohne Unterbau; Rückegassen sind keine Maschinenwege.
Soweit sie nicht Bestandteil von Wegen und Straßen werden; in diesem Fall sind die der jeweiligen Ausbauart entsprechende Nutzungsdauer und der ihr entsprechende lineare AfA-Satz anzuwenden.
Bei Einzelaktivierung dieser Anlagen ist die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Sägeindustrie und Holzbearbeitung” anzuwenden.
c) Tabellenabschluß
Die Tabell...