Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AfA-Tabelle Nr. 78 - Fleischmehlindustrie
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Für Wirtschaftsgüter der Fleischmehlindustrie sind bei der Bemessung der Nutzungszeiten der Einfluß von Nässe (Dampf), Fetten, Säuren und Laugen sowie Druck- und Hitzeeinwirkungen berücksichtigt.
c) Tabellenabschluß für Teil 1
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1957 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Tabellenabschluß für Teil 2
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1987 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Fischmehlfabriken | ||
1.1 | Fischmehlanlagen
bestehend aus | ||
1.1.1 | Dreietagen- und Vakuumtrockner | 10 | 10 |
1.1.2 |
Nachtrockner | 10 | 10 |
1.1.3 |
Sterilisatoren | 10 | 10 |
1.1.4 |
Rohstoffbeschicker (autom.) | 10 | 10 |
1.1.5 |
Transportschnecken | 10 | 10 |
1.1.6 |
Becherwerke | 10 | 10 |
1.1.7 |
Brüdenabzugsanlagen mit Exhaustor und Zerreißwolf | 10 | 10 |
1.2 |
Mühlenanlagen bestehend aus |