Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AfA-Tabelle Nr. 73 - Brauereien und Mälzereien
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Bei der Bemessung der in den Abschnitten 2 (Sudhaus), 4 (Anstell- und Gärkeller), 5 (Lagerkeller), 6 (Filterkeller), 10 (Kühlung), 11 (Sonstiges), 12 (Mälzereien), 13 und 14 der Tabelle genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.
Einflüsse von Nässe (Dampf), Staub, Säuren und Laugen sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen sind bei der Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berücksichtigt.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1995 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Malzannahme und
-aufbereitung | ||
1.1 | Fördereinrichtungen | ||
1.1.1 | mechanisch (z.B.
Elevatoren, Schnecken, Trogkettenförderer, Redler) | 7 | 14 |
1.1.2 |
pneumatisch | 7 | 14 |
1.2 | Anlagen für kurzfristige Bevorratung von Malz und Gerst... |