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AfA-Tabelle Nr. 65 - Brot- und Backwarenindustrie, Herst. v. Tiefkühl-/Kombinationsbackwaren, Bäckereien, Konditoreien
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Bei der Bemessung der Nutzungszeiten sind der Einfluß von Wasser (Dampf), Fetten, Säuren und Staub sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen berücksichtigt.
Wegen der Nutzungsdauer der zur Süßwarenanfertigung verwendeten Anlagegüter wird auf die AfA-Tabelle „Süßwarenindustrie” verwiesen.
Für die mit *) gekennzeichneten Wirtschaftsgüter sind wegen der schichtunabhängigen Nutzung keine Schichtzuschläge mehr möglich.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1989 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:
Brot- und Backwarenindustrie Bäckerei Herstellung von Konditorwaren
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Bäckereiwaagen | ||
1.1 | automatische | 6 | 17 |
1.2 | sonstige | 8 | 12 |
1.3 | elektronische | 5 | 20 |
2 | Backöfen | ||
2.1 | gemauerte
Öfen (Einsch... |