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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 51 - Papier und Pappe verarbeitende Industrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

  1. Die AfA-Tabelle gilt auch für Maschinen, mit denen in Verbindung mit Papier und Pappe Kunststoffteile oder andere Materialien verarbeitet werden.

  2. Der Einfluß von Nässe, Säuren usw., die in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie üblich sind, ist bei der Ermittlung der Nutzungsdauer berücksichtigt.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1983 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Herst. v. Tapeten Herst. v. Spezialpapieren Herst. v. Verpackungsmitteln Herst. v. Schreibwaren, Bürobedarf a. Papier u. Pappe Buchbinderei Herst. v. sonst. Waren aus Papier u. Pappe


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Abfallbeseitigungsanlagen, kombiniert
6
17
2
Abfallzerkleinerungsanlagen (Shredder)
5
20
3
Abs...

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