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AfA-Tabelle Nr. 50 - Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe erzeugende Industrie
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, nur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Bei der Bemessung der in der Tabelle genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1977 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:
Herstellung von Zellstoff Herstellung von Holzschliff Herstellung von gestrichenem Papier Herstellung von Papier und Pappe Herstellung von Spezialpapieren Herstellung von Verpackungsmitteln aus Papier und Pappe
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Holzschlifferzeugung | ||
1.1 |
Holzaufbereitungsanlagen, z.B. Schäl-, Entrindungs- und
Hackmaschinen | 10 | 10 |
1.2 | Steinschliff- und
Refinerschliffanlagen | 10 | 10 |
1.3 | Schliffaufbereitungsanlagen, z.B.
Sortierungs-, Bleich- und Entwässerungsanlagen | 10 | 10 |
2 | Zellstofferzeugung | ||
2.1 |
Holzaufb... |