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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 50 - Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe erzeugende Industrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, nur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Bei der Bemessung der in der Tabelle genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1977 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Herstellung von Zellstoff Herstellung von Holzschliff Herstellung von gestrichenem Papier Herstellung von Papier und Pappe Herstellung von Spezialpapieren Herstellung von Verpackungsmitteln aus Papier und Pappe


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Holzschlifferzeugung
1.1
Holzaufbereitungsanlagen, z.B. Schäl-, Entrindungs- und Hackmaschinen
10
10
1.2
Steinschliff- und Refinerschliffanlagen
10
10
1.3
Schliffaufbereitungsanlagen, z.B. Sortierungs-, Bleich- und Entwässerungsanlagen
10
10
2
Zellstofferzeugung
2.1
Holzaufb...

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