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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 48 - Holzverarbeitende Industrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

  1. Nicht aufgenommen sind Anlagegüter, die der Fertigung von Faserplatten, Spanplatten, Spanholzformteilen, Sperrholzplatten und Sperrholzformteilen dienen.

  2. Branchenübliche Witterungs- und sonstige Einflüsse sind bei der Ermittlung der Nutzungszeiten berücksichtigt.

Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1984 angeschafft oder hergestellt worden sind. Herst. v. Konstruktionsteilen a. Holz

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Herst. v. Ausbauelementen a. Holz Herst. v. Parkett Herst. v. Holzkisten, -koffern und -trommeln Herst. v. Holzfässern, -bottichen und -kübeln Herst. v. Holzmöbeln Herst. v. Korbmöbeln Herst. v. Polstermöbeln Möbelpolsterei Herst. v. Holzwolle, Holzwolleerzeugnissen Herst. v. Holzschuhen Herst. v. sonst. Holzwaren


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
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