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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 40 - Feinmechanische und optische Industrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Die Feinmechanische und die Optische Industrie sind u. a. durch eine starke Differenzierung ihrer Betriebe hinsichtlich der Betriebsstruktur (Herstellungspro­gramme, Betriebsgrößen, Organisationsformen, Produktionsverfahren, technischer Entwicklungsstand, Kapital- und Lohnintensität) gekennzeichnet.

Branchenmäßig entspricht dies den Industriebereichen, die in folgenden Fachgruppen zusammengefaßt sind:

Augenoptik Optik und Labortechnik Foto- und Videotechnik Feinmechanik Meß- und Automatisierungstechnik Medizintechnik

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1986 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Optik Augenoptik Herst. v. Foto-, Projektions- u. Kinogeräten Herst. v. Meß- u. Regelgeräten Feinmechanik Herst...

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