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AfA-Tabelle Nr. 3 - Weinbau und Weinhandel
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Bei der Bemessung der in der Tabelle genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.
Branchenübliche Einflüsse von Nässe (Dampf), Staub, Säuren und Laugen sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen sind bei der Ermittlung der Nutzungszeiten berücksichtigt.
zu Pos. 1.1: Hinweis auf IV B 3 – S 2190 – 25/90 – (BStBl I 1990 S. 420)
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1988 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige
Weinbau Herst. und Verarb. von Traubenwein Großhandel mit Wein Ehdl. mit Wein u. Spirituosen
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Weinbau | ||
1.1 | Rebanlagen | 20 | 5 |
1.2 | Schlepper | ||
1.2.1 | Schlepper | 8 | 12 |
1.2.2 |
Schmalspurschlepper | 5 | 20 |
1.2.3 |
Kleingeräteträger und Weichreifen | 5 | 20 |
1.2.4 |
... |