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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 3 - Weinbau und Weinhandel

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

  1. Bei der Bemessung der in der Tabelle genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.

  2. Branchenübliche Einflüsse von Nässe (Dampf), Staub, Säuren und Laugen sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen sind bei der Ermittlung der Nutzungszeiten berücksichtigt.

zu Pos. 1.1: Hinweis auf IV B 3 – S 2190 – 25/90 – (BStBl I 1990 S. 420)

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1988 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige

Weinbau Herst. und Verarb. von Traubenwein Großhandel mit Wein Ehdl. mit Wein u. Spirituosen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Weinbau
1.1
Rebanlagen
20
5
1.2
Schlepper
1.2.1
Schlepper
8
12
1.2.2
Schmalspurschlepper
5
20
1.2.3
Kleingeräteträger und Weichreifen
5
20
1.2.4
...

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