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AfA-Tabelle Nr. 38 - Kraftfahrzeugindustrie
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Für die Positionen 1.12.1, 1.13 und 1.14 sind Schichtzuschläge nicht mehr möglich.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1995 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:
Herstellung von Kraftfahrzeugen und -motoren Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge und -motoren Herstellung von Karosserien, Aufbauten, Anhängern
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Lfd.
Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Technische Anlagen und
Maschinen | ||
1.1 | Schweiß- und Lötanlagen | ||
1.1.1 |
Schweißanlagen, allgemein | 7 | 14 |
1.1.2 | CNC
gesteuerte | 6 | 17 |
1.2 |
Umformen (Pressen, Biegen, Schmieden) | ||
1.2.1 | Pressen, allgemein | 8 | 12 |
1.2.2 | Hydraulische
Pressen und Mehrstufenpressen | 6 | 17 |
1.2.3 | CNC gesteuerte
Pressen und Preßautomaten | 5 | 20 |
1.2.4 | Paketier- und
Schrott... |