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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 38 - Kraftfahrzeugindustrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Für die Positionen 1.12.1, 1.13 und 1.14 sind Schichtzuschläge nicht mehr möglich.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1995 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Herstellung von Kraftfahrzeugen und -motoren Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge und -motoren Herstellung von Karosserien, Aufbauten, Anhängern


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Technische Anlagen und Maschinen
1.1
Schweiß- und Lötanlagen
1.1.1
Schweißanlagen, allgemein
7
14
1.1.2
CNC gesteuerte
6
17
1.2
Umformen (Pressen, Biegen, Schmieden)
1.2.1
Pressen, allgemein
8
12
1.2.2
Hydraulische Pressen und Mehrstufenpressen
6
17
1.2.3
CNC gesteuerte Pressen und Preßautomaten
5
20
1.2.4
Paketier- und Schrott...

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