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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 37 - Stahl- und Eisenbau

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1966 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Hoch-, Brücken- u. Wasserbau a. Stahl u. l. Metall H. v. Bauelem. a. Stahl- u. l. Metallprofilen H. v. Grubenausbaukonstruktionen Weichenbau, H. v. Kreuzungen u. ä. Gleismaterial H. v. Dampfkesseln Kessel- u. Behälterbau (oh. H. v. Dampfkesseln) Waggonbau Feld- u. Industriebahnwagenbau Install. v. Heizungs-, Klima- u. gesundh. techn. Anl.


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Abkantmaschinen
10
10
2
Abkantpressen
8
12
3
Abstechmaschinen
10
10
4
Biegemaschinen
4.1
Biegemaschinen (f. Rohre)
10
10
4.2
Automaten
8
12
5
Biegewalzen
10
10
6
Blechkantenhobelmaschinen
10
10
7
Bohrmaschinen
7.1
m. fester Spindel
10
10
7.2
m. ...

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