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AfA-Tabelle Nr. 29 - Feuerfeste und Steinzeugindustrie
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Für die mit *) gekennzeichneten Wirtschaftsgüter sind wegen der schichtunabhängigen Nutzung keine Schichtzuschläge mehr möglich.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1973 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:
Herst. v. Grobsteinzeug Herst. v. feuerfester Grobkeramik
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Lagervorrichtungen | ||
1.1 | Behälter
(Bunker, Silos, Tanks) zur Lagerung von unverpackten Roh-, Hilfs-, Halb- und
Fertigerzeugnissen | ||
1.1.1 | aus Stahl | 8 | 12 |
1.1.2 | aus
Beton | 12 | 8 |
2 | Aufbereitungsanlagen | ||
2.1 |
Vorzerkleinerungsanlagen | ||
2.1.1 | Backenbrecher, Kreiselbrecher,
Tonraspler | 8 | 12 |
2.1.2 |
Prallmühlen, Schleudermühlen | 6 | 17 |
2.2 | Feinzerkleinerungsanlagen | ||
2.2.1 | Walzwerke,
Kollergänge, Kugelmühlen,
Hammermühlen, Ringwa... |