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AfA-Tabelle Nr. 25 - Zementindustrie
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Die baulichen Anlagen der Zementindustrie unterliegen einer besonders starken Beanspruchung. Durch die Eigenart des Produktionsablaufs werden diese Anlagen zwangsläufig ständig starken Erschütterungen ausgesetzt, z. B. im Steinbruchbereich durch das Sprengen des anstehenden Rohgesteins, in der Aufbereitung durch die Brech- und Mahlanlagen, bei der Zementmahlung durch die Mahlanlagen und Sichter.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1967 angeschafft oder hergestellt worden sind.
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Besondere Einrichtungen an Grundstücken im
Steinbruch- und Produktionsbereich | ||
1.1 | Fahrbahnen und Platzbefestigungen | ||
1.1.1 | Beton, Asphalt,
Pflaster u. Platten | 8 | 12 |
1.1.2 | Kies, Schotter
u. Schlacken (oh. schwere Packlage) | 4 | 25 |
1.2 | Brücken ... |