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AfA-Tabelle Nr. 16 - Kunststoffverarbeitende Industrie
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
keine
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1979 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für folgende Wirtschaftszweige:
Herst. von Kunststoffwaren Herst. von beschichtetem Gewebe
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Materialaufbereitungsanlagen und
-maschinen | ||
1.1 | Zerkleinerungsmaschinen (z. B.
Mühlen, Bandgranulatoren, Stranggranulatoren) und Regenerierungsanlagen | 8 | 12 |
1.2 | Siebmaschinen, Siebvorrichtungen (z. B.
Schwingsiebe, Siebwechselvorrichtungen) | 10 | 10 |
1.3 | Maschinen für mechanische
Flüssigkeitsabtrennung (z. B. Zentrifugen, Abpreßschnecken) | 10 | 10 |
1.4 |
Tablettiermaschinen (für Preßmassen) | 10 | 10 |
1.5 | Mischer für pulverförmige und
körnige Stoffe (z. B. Turbinenmischer, Trommelmischer,
Schneckenbandmischer, Taumelmische... |