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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 15 - Erdölverarbeitung

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

zu Pos. 1:

Die einzelnen Produktionsanlagen sind innerhalb der Raffinerie auf eine bestimmte Grundfläche begrenzt. Diese Begrenzung ist meist auch als solche erkennbar. Die genaue Abgrenzung ist dem jeweiligen Lageplan zu entnehmen. Dabei werden Anlageteile, die bis zu einem Meter über die Anlagegrenze hinausgehen, noch zur Anlage gerechnet. Zu den einzelnen Produktionsanlagen gehören im allgemeinen folgende Konstruktionsteile: Fundamente und Bodenbefestigungen; Traggerüste und Arbeitsbühnen; Gebäude (z. B. Betriebsleiterraum, Schaltraum, Kaue, Toiletten); Öfen und Schornsteine; Kolonnen und Stripper; Kondensatoren, Kühler und Wärmetauscher; Abscheider; Behälter (Arbeitstanks); Reaktoren; Rohrleitungen und Armaturen; Pumpen und Kompressoren sowie Überdachungen und Pumpenhäuser; Meß- und Regel...

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