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AfA-Tabelle Nr. 11 - Braunkohlenbergbau
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Die Verwendung der Anlagegüter in dreischichtiger Tätigkeit ist branchenüblich und daher bei der Angabe der Nutzungsdauer berücksichtigt.
Zur Tabellenspalte 2
Bei der Gruppenabschreibung ist die Nutzungsdauer der in einer Gruppe zusammengefaßten Anlagegüter nach dem gewogenen Mittel aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einzelnen zur Gruppe gehörenden Anlagegüter und deren betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer ermittelt worden. Die Gruppenabschreibung ist eine Erleichterung, die das Finanzamt für einzelne Fälle bewilligen kann.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 30. 6. 1957 angeschafft oder hergestellt worden sind.
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Abraumbagger | 10 | 10 |
2 | Abraumloks | ||
2.1 | Dampf | 10 | 10 |
2.2 | elektr. | 8 | 12 |
3 | Abraumwagen | 10 | 10 |
4 | Absetzer |