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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 10 - Energie- und Wasserversorgung

(Werke, die für die öffentliche Versorgung bestimmt sind)

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

  1. Für alle Anlagen ist Dauerbetrieb (24 Stunden), nicht nur Spitzenbetrieb, unterstellt.

  2. Vorausgesetzt sind normale Boden-, Gas-, Luft- und Wasserbeschaffenheit.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1993 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Fernwärmeversorgung Wasserversorgung


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Elektrizitätsversorgung
1.1
Stromerzeugungsanlagen
1.1.1
Dampfkraftwerke
1.1.1.1
Betriebsgebäude (massiv)
50
2
1.1.1.2
Entaschungsanlagen
15
7
1.1.1.3
Dampferzeugungsanlagen
15
7
1.1.1.4
Kohlenförderanlagen (einschl. Kräne)
15
7
1.1.1.5
Kohlenstaubanlagen
15
7
1.1.1.6
Meß-, Regel-, Steuerungs- und Überwachungsanl...

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