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AfA-Tabelle Nr. 100 - Steinkohlenbergbau
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Die Verwendung der Anlagegüter in dreischichtiger Tätigkeit (Doppelschicht plus Reparaturschicht) ist branchenüblich und daher bei der Angabe der Nutzungsdauer berücksichtigt. Die Absetzungen für Abnutzung für die unter Tz. 1.1 und 1.2 genannten Wirtschaftsgüter können – wie bei den Schächten – auch in Abhängigkeit von dem nach den Bergbaubetriebsplänen vorgesehenen Abbau („Tonnenformel”) vorgenommen werden.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1994 angeschafft oder hergestellt worden sind.
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Grubenbetrieb unter Tage | ||
1.1 | Grubenbaue | 33 | 3 |
1.2 | Längenabhängige Wirtschaftsgüter (insbesondere
Gestänge, Schienen, Bandanlagen, Kabel- und Rohrleitungsnetze) | 33 | 3 |
1.3 | Füllorteinrichtungen an Tagesschächten | ||
1.3.1 | Schachtstuhl | 12 | 8 |
1.3.2 | Maschinelle
Füllorte... |