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BBB 8/2008 S. 230

Existenzgründungberatung: GmbH-Reform

Der Bundestag hat am die GmbH-Reform beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und wird voraussichtlich ab November 2008 in Kraft treten. Politisches Ziel ist u. a. eine konkurrenzfähige deutsche Gesellschaftsform gegenüber der britischen Limited.

1. Neuregelungen

Kernelement der Reform ist die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” (UG). Hierbei handelt es sich um die sog. Mini-GmbH, für die eine Kapitalausstattung in Höhe von 1 € ausreichend ist. Die „Mini-GmbH” steht als Einstiegsvariante neben der regulären GmbH, die gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben wie bisher 25.000 € Stammkapital voraussetzt. Auf die Absenkung auf 10.000 € wurde verzichtet.

Die Gründung der „Mini-GmbH” soll nach dem Gesetzentwurf nur 120 € kosten, wenn das notariell beglaubigte Mus...

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