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Rückforderung von Kindergeld bei Insolvenz
Ein Rückforderungsanspruch der Familienkasse, der vom Insolvenzschuldner erst nach Insolvenzeröffnung begründet worden ist, muss nicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Für diese Verbindlichkeiten steht vielmehr das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners als Haftungsobjekt zur Verfügung.