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FG Baden-Württemberg 13.02.2008 4 V 630/07, IWB 14/2008 S. 1309

Einkommensteuer | Mitteilungspflicht des FA gegenüber der Staatsanwaltschaft bei festgestellten Schmiergeldzahlungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG)

▶ Beschluss: (1) Die Pflicht der Finanzbehörde zur Mitteilung des Verdachts von Straftaten gegenüber der Staatsanwaltschaft gem. § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 hat keinen rein steuerlichen Charakter. (2) Die Mitteilungspflicht besteht deshalb auch dann, wenn die steuerlichen Konsequenzen der Nichtabzugsfähigkeit der Schmiergeldzahlungen vom Stpfl. selbst oder – nach Aufdeckung des Schmiergeldcharakters der Zahlungen – vom FA gezogen werden. (3) Die Mitteilungspflicht setzt lediglich voraus, dass es aufgrund konkreter Umstände als möglich erscheint, dass eine Straftat vorliegt. (4) Die Prüfung, ob ein solcher strafrechtlicher Anfangsverdacht i. S. des § 152 StPO zu bejahen ist, obliegt – als deren Vorbehaltsaufgabe – der Staatsanwaltschaft.

(5) Aus diesem Grund ist von der Finanzbehörde auch nic...

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