Steuerliche Behandlung an einen Mitarbeiter gezahlter Beträge mit abfindungsähnlichem Charakter als Arbeitslohn
Leitsatz
Zuwendungen, die von den Anteilsinhabern einer GmbH nach Veräußerung der Gesellschaftsanteile als Anerkennung für Leistungen
in der Vergangenheit an Führungskräfte des Unternehmens geleistet werden, sind durch das Dienstverhältnis veranlasster Arbeitslohn
und können daher – abweichend von ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung – steuerlich nicht als Schenkung eingeordnet werden.
Dies gilt auch, wenn die Zuwendungen mit mehrjähriger Verzögerung fließen und teilweise den Ehegatten der Arbeitnehmer gewährt
werden.
Die Qualifizierung einer Zuwendung durch Dritte als Arbeitslohn ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber von der Zahlung
Kenntnis hat.
Fundstelle(n): NAAAC-84323
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.04.2008 - 16 K 4847/06 E
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