Umqualifizierung einer grundsätzlich als Vermietung und Verpachtung anzusehenden Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit im Rahmen
einer Betriebsaufspaltung
Leitsatz
Die Vermietung eines Bürogebäudes an eine der Grundstücks-GbR gesellschaftlich verbundene GmbH erfüllt nicht die Voraussetzungen
einer sachlichen Verflechtung, wenn die GmbH durch eine von Beginn an bestehende Untervermietung an eine Steuerberatungssozietät,
deren betrieblichen Zwecken sie zu dienen bestimmt war, von einer Nutzung zu eigenbetrieblichen Zwecken ausgeschlossen wurde
und das Bürogebäude daher nicht als wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH qualifiziert werden kann.
Eine Baulastbestellung stellt keine sonstige Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG dar, wenn das Entgelt erst im Zusammenhang
mit der Veräußerung des belasteten Grundstücks an den Eigentümer des begünstigten Nachbargrundstücks gezahlt wird.
Fundstelle(n): SAAAC-84317
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.12.2007 - 14 K 2480/05 F
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