Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Eigenheim als Rente – der neue Wohn-Riester
Verbesserte Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung
Am verabschiedete der Bundesrat das Eigenheimrentengesetz (EigRentG), nachdem zuvor am der Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das EigRentG enthält verschiedene Regelungen zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung: Erweiterung des Kreises der begünstigten Anlageprodukte, Einführung der Förderung von Tilgungsleistungen, Verbesserung der Entnahmemöglichkeiten von gefördertem Altersvorsorgevermögen, nachgelagerte Besteuerung des in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals, Sonderregelungen zu den Fällen der Aufgabe der Selbstnutzung. Daneben sieht das Gesetz allerdings noch weitere Änderungen vor, mit denen die steuerlich geförderte Altersvorsorge insgesamt gestärkt werden soll (Berufseinsteiger-Bonus/Erweiterung der Förderberechtigung). Außerdem wird die Gewährung der Wohnungsbauprämie an eine wohnungswirtschaftliche Verwendung gekoppelt.
I. Verbesserte Einbeziehung der Wohnimmobilie in die Riester-Rente
Das jetzt beschlossene EigRentG ist ein Kompromiss zwischen dem sog. Sofa- und dem KaNaPe-Modell (vgl. bereits NWB Beratung aktuell 16/2008). So ist einerseits die volle Förderu...