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FG Münster Urteil v. - 6 K 461/04 E

Gesetze: EStG § 20EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 u. 3 Nr.1

Einkünfteermittlung: Anerkennung von Schuldzinsen aus Refinanzierung als nachträgliche Werbungskosten

Leitsatz

1) Zinsen aus einem für den Erwerb einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung aufgenommenem Refinanzierungsdarlehen sind nach Veräußerung der Beteiligung oder Gesellschaftsauflösung nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar, es sei denn, die Aufwendungen entfallen noch auf eine Zeit vor der Veräußerung.

2) Unerheblich ist dabei, ob der Wegfall der Beteiligung freiwillig oder zwangsweise erfolgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 528 Nr. 9
CAAAC-83803

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FG Münster, Urteil v. 17.04.2008 - 6 K 461/04 E

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