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FG München Urteil v. - 15 K 2140/05 EFG 2008 S. 1369 Nr. 17

Gesetze: EStG 2002 § 9 Abs. 1 S. 1EStG 2002 § 9 Abs. 3 Nr. 7EStG 2002 § 7 Abs. 1 S. 6EStG 2002 § 7 Abs. 4EStG 2002 § 12 Nr. 1 S. 2

Abbruchkosten und AfaA nachträgliche Werbungskosten bei Errichtung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes anstelle des vermieteten Gebäudes

Leitsatz

1. Abbruchkosten und AfaA für ein nicht in Abbruchabsicht erworbenes, vermietetes Gebäude, das nach dem Abriss durch ein für eigene Wohnzwecke genutztes Gebäude ersetzt wird, können nachträgliche Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften sein, wenn der maßgebliche Grund für den Abbruch des Gebäudes während der Vermietung entstanden ist (im Streitfall angesichts der bereits bei Erwerb des Gebäudes bestehenden erheblichen Baumängel verneint).

2. Der Abriss ist nicht durch die Vermietungstätigkeit veranlasst, wenn sich der Steuerpflichtige trotz offenbar bestehender Sanierungsfähigkeit des vermieteten Gebäudes dazu entschließt, dieses abzubrechen und an seiner Stelle einen zu eigenen Wohnzwecken genutzten Neubau zu errichten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DB 2008 S. 2221 Nr. 41
EFG 2008 S. 1369 Nr. 17
NAAAC-83792

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FG München, Urteil v. 24.04.2008 - 15 K 2140/05

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