RechVersV Muster 3

Muster 3 [1]

A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen1) im Geschäftsjahr ……………

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Einzelversicherungen
 
 
Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen
Risikoversicherungen9)
Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen
Sonstige Lebensversicherungen10)  
Kollektivversicherungen11)  
 
(nur Hauptversicherungen)
(Haupt- und Zusatzversicherungen)
(nur Hauptversicherungen)
 
Anzahl der Versicherungen
Lfd. Beitrag für ein Jahr12) in TsdEuro
Einmalbeitrag12) in TsdEuro
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente13) in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen
Lfd. Beitrag für ein Jahr12) in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen
Lfd. Beitrag für ein Jahr12) in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen
Lfd. Beitrag für ein Jahr12) in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen
Lfd. Beitrag für ein Jahr12) in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen14)
Lfd. Beitrag für ein Jahr12) in TsdEuro
I.
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres2)
………
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………
 
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………
II.
Zugang während des Geschäftsjahres
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.
Neuzugang3)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a)
eingelöste Versicherungsscheine
………
………
………
………
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………
 
 
b)
Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2)
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2.
Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile4)
 
 
 
………
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.
Übriger Zugang5)
………
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………
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4.
Gesamter Zugang
………
………
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………
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………
………
III.
Abgang während des Geschäftsjahres6)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.
Tod, Berufsunfähigkeit, etc.7)
………
………
 
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2.
Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung
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3.
Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen
………
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………
………
………
 
4.
Sonstiger vorzeitiger Abgang8)
………
………
 
………
………
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………
………
………
………
………
………
………
………
 
5.
Übriger Abgang
………
………
 
………
………
………
………
………
………
………
………
………
………
………
 
6.
Gesamter Abgang
………
………
 
………
………
………
………
………
………
………
………
………
………
………
IV.
Bestand am Ende des Geschäftsjahres
………
………
 
………
………
………
………
………
………
………
………
………
………
………

B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)

Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft  
Einzelversicherungen
 
 
Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen
Risikoversicherungen9)
Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen
Sonstige Lebensversicherungen10)
Kollektivversicherungen11)
 
Anzahl der Versicherungen
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente13) in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen
Versicherungssumme13) in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen
Versicherungssumme13) in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen
12fache Jahresrente13) in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen
in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen 14)
Versicherungssumme bzw.12fache Jahresrente13) in TsdEuro
1.
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres
………
………
………
………
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………
………
………
………
………
………
………
davon beitragsfrei
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
2.
Bestand am Ende des Geschäftsjahres
………
………
………
………
………
………
………
………
………
………
………
………
davon beitragsfrei
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)
(………)

C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen

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Zusatzversicherungen insgesamt
Unfall-Zusatzversicherungen
Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-Zusatzversicherungen
Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen
Sonstige Zusatzversicherungen15)
 
Anzahl der Versicherungen
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen
Versicherungssumme in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen
12fache Jahresrente16) in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in TsdEuro
Anzahl der Versicherungen
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in TsdEuro
1.
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres
………
………
………
………
………
………
………
………
………
………
2.
Bestand am Ende des Geschäftsjahres
………
………
………
………
………
………
………
………
………
………

D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen

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1.
Versicherungssumme am Anfang des Geschäftsjahres:
……… TsdEuro
2.
Versicherungssumme am Ende des Geschäftsjahres:
……… TsdEuro

Anmerkungen zu Muster 3:


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1) 
Bei Konsortialverträgen sind von jedem der beteiligten Unternehmen die Anzahl der Versicherungsverhältnisse, der Beitrag und die Versicherungssumme jeweils anteilig anzugeben.
2) 
Sofern der Bestand Versicherungen enthält, die Kurs- oder Wertänderungen unterworfen sind (z. B. bei Fremdwährungsversicherungen, fondsgebundenen Lebensversicherungen), ist dieser Bestand am Anfang des Geschäftsjahres mit dem Kurswert, sowohl am Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahres als auch am Ende des Geschäftsjahres aufzuführen. Die Zu- und Abgänge sind mit dem Kurswert zum Ende des Geschäftsjahres aufzuführen.
3) 
Es ist das eingelöste Neugeschäft (= ausgefertigtes Neugeschäft ./. Nichteinlösungen) zu melden. Bei Summenerhöhungen „aufgrund von Anpassungsklauseln“ sind nur die Beträge für jene Erhöhung zu melden, die vom Kunden angenommen worden sind.
4) 
Hierunter sind auch die Erhöhungen der Versicherungssummen durch die Direktgutschrift zu erfassen, nicht jedoch die Erhöhung der Versicherungssummen durch Schlussüberschussbeteiligung (Todesfall-Zusatzleistung).
5) 
Z. B. Übertragung infolge Änderung der Versicherungsart oder Veränderung der Versicherungssumme/des Beitrags im Rahmen einer technischen Vertragsänderung.
Der in der Zeile II 4 „Gesamter Zugang“, Spalte „Einmalbeitrag“ auszuweisende Betrag soll exakt die in der Gewinn- und Verlustrechnung gebuchten Einmalbeiträge ausmachen.
6) 
Wiederinkraftsetzungen von durch Rückkauf, Beitragsfreistellung und sonstigen vorzeitigen Abgang stornierten Versicherungen sind bei den jeweiligen Positionen des Abgangs zu erfassen. Die dort aufgeführten Beträge sind dementsprechend durch Saldierung mit den Wiederinkraftsetzungen zu berichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Abgang im Jahr der Wiederinkraftsetzung oder im vorausgegangenen Jahr erfolgte.
7) 
Sofern Tarife geführt werden, bei denen durch Heirat, Pflegebedürftigkeit oder andere Ursachen bereits vor Ablauf der Versicherung/der Beitragszahlung das versicherte Kapital fällig wird oder der Beitrag ganz oder teilweise entfällt, sind die entsprechenden Abgänge hier zu erfassen.
8) 
Hierunter fallen auch Herabsetzungen der Versicherungssumme/des Beitrags, sofern diese weder mit einem Teil-Rückkauf oder einer teilweisen Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme verbunden noch im Rahmen einer technischen Vertragsänderung vorgenommen worden sind.
9) 
Hier sind die temporären Todesfallversicherungen (einschließlich der Restschuldversicherung) auszuweisen. Hierzu gehören nicht die lebenslänglichen Todesfallversicherungen einschließlich der Sterbegeldversicherungen.
10) 
Hier ist der Bestand an Versicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, sowie an Versicherungen im Rahmen von Tontinengeschäften, Kapitalisierungsgeschäften sowie Geschäften der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen zu erfassen.
11) 
Die Definition und die Abgrenzung der Kollektivversicherungen sollen mit denjenigen für die Angaben bei den Beiträgen in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung übereinstimmen.
12) 
In den Beitragseinnahmespalten unter A sind die Beiträge aus Haupt- und Zusatzversicherungen jeweils zusammengenommen anzugeben. Dabei ist beim zu meldenden Jahresbeitrag auf den statistischen (Zahl-)Beitrag, d. h. die Summe aller Raten für ein Jahr einschließlich Ratenzuschläge und abzüglich etwaiger Rabatte, abzustellen.
Laufende Beiträge in variabler Höhe, wiederkehrende Beiträge einjähriger Risikoversicherungen u. Ä. sind unter „Laufender Beitrag“ zu subsumieren.
13) 
Bei der Versicherungssumme ist nur die Hauptleistung einzustellen. Neben- oder Zusatzleistungen sind hier nicht zu berücksichtigen. Bei Versicherungen, bei denen lt. Tarif die Erlebensfallleistung höher ist als die Todesfallleistung, ist die Erlebensfallleistung anzugeben. Das gilt auch für Versicherungen mit mehrfachen Erlebensfallzahlungen, soweit die Summe der zukünftigen Erlebensfallleistungen höher als die Todesfallsumme ist.
Bei Versicherungen mit fallender Versicherungssumme (z. B. Risikoversicherungen) ist die Restversicherungssumme am Anfang des Geschäftsjahres und am Ende des Geschäftsjahres anzugeben. Die im Geschäftsjahr eingetretene Minderung der Versicherungssumme ist unter “Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung“ auszuweisen.
14) 
Bei Kollektivversicherungen: Anzahl der Versicherungsverhältnisse.
15) 
Zum Beispiel Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, Pflege-Zusatzversicherungen u. Ä.
16) 
Die Beitragsbefreiung der Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit (Invalidität) ist hier als Rente in Höhe des 12fachen Jahresbeitrages zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAC-83773

1Anm. d. Red.: Muster 3 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 1242) mit Wirkung v. 1. 1. 1999.