RechVersV Formblatt 2

Formblatt 2 [1]

Name: ………………………………………………

Sitz: …………………………………………………

Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom ………………… bis ………………


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Posten
 
Euro
Euro
Euro
Euro
I.
Versicherungstechnische Rechnung
 
 
 
 
 
1.
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
 
 
 
 
 
 
a)
Gebuchte Bruttobeiträge
 
………
 
 
 
 
b)
Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
 
………
………
 
 
 
c)
Veränderung der Bruttobeitragsüberträge
 
………
 
 
 
 
d)
Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen
 
………
………
………
 
2.
Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung
 
 
 
………
 
3.
Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung
 
 
 
………
 
4.
Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
 
 
 
 
 
 
a)
Zahlungen für Versicherungsfälle
 
 
 
 
 
 
 
aa)
Bruttobetrag
 
………
 
 
 
 
 
bb)
Anteil der Rückversicherer
 
………
………
 
 
 
b)
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 
 
 
 
 
 
 
aa)
Bruttobetrag
 
………
 
 
 
 
 
bb)
Anteil der Rückversicherer
 
………
………
………
 
5.
Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen1)
 
 
 
 
 
 
a)
Netto-Deckungsrückstellung
 
 
………
 
 
 
b)
Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellungen
 
 
………
………
 
6.
Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung
 
 
 
………
 
7.
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
 
 
 
 
 
 
a)
Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb
 
 
………
 
 
 
b)
davon ab:
erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft
 
 
………
………
 
8.
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung
 
 
 
………
 
9.
Zwischensumme
 
 
 
………
 
10.
Veränderung der Schwankungsrückstellung und ähnlicher Rückstellungen
 
 
 
………
 
11.
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung
 
 
 
………
II.
Nichtversicherungstechnische Rechnung
 
 
 
 
 
1.
Erträge aus Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
 
a)
Erträge aus Beteiligungen
 
………
 
 
 
 
 
davon:
aus verbundenen Unternehmen ……… Euro
 
 
 
 
 
 
b)
Erträge aus anderen Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
 
 
davon:
aus verbundenen Unternehmen ……… Euro
 
 
 
 
 
 
 
aa)
Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
………
 
 
 
 
 
 
bb)
Erträge aus anderen Kapitalanlagen
………
………
 
 
 
 
c)
Erträge aus Zuschreibungen
 
………
 
 
 
 
d)
Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen
 
………
 
 
 
 
e)
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen
 
………
………
 
 
 
f)
(weggefallen)
 
 
 
 
 
2.
Aufwendungen für Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
 
a)
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen
 
………
 
 
 
 
b)
Abschreibungen auf Kapitalanlagen
 
………
 
 
 
 
c)
Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen
 
………
 
 
 
 
d)
Aufwendungen aus Verlustübernahme
 
………
………
 
 
 
e)
(weggefallen)
 
 
 
 
 
3.
Technischer Zinsertrag
 
 
………
………
 
4.
Sonstige Erträge
 
 
………
 
 
5.
Sonstige Aufwendungen2)
 
 
………
………
 
6.
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
 
 
 
………
 
7.
Außerordentliche Erträge
 
 
………
 
 
8.
Außerordentliche Aufwendungen
 
 
………
 
 
9.
Außerordentliches Ergebnis
 
 
 
………
 
10.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
 
 
………
 
 
11.
Sonstige Steuern
 
 
………
………
 
12.
Erträge aus Verlustübernahme
 
 
………
 
 
13.
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
 
 
………
………
 
14.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag3)
 
 
 
………

Fußnoten zu Formblatt 2:


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1) 
Sofern ein Passivposten „Deckungsrückstellung“ in der Bilanz nicht vorhanden ist, entfallen beim Posten I 5 in der versicherungstechnischen Rechnung die beiden Unterposten a und b, und der Posten erhält folgende Bezeichnung:
 
“5. Veränderung der sonstigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
………“.
2) 
International tätige Rückversicherungsunternehmen dürfen Sonderzuführungen zur Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle statt in der versicherungstechnischen Rechnung unter dem Posten I 4 b „Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle“ in der nichtversicherungstechnischen Rechnung unter dem Posten II 5 „Sonstige Aufwendungen“ ausweisen; in diesem Fall haben die international tätigen Rückversicherungsunternehmen den Posten II 5 wie folgt zu untergliedern:
 
„a)
Sonderzuführungen an die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
………
 
 
 
 b)
übrige Aufwendungen
………
………
………“.
3) 
Bei Berücksichtigung der Veränderungen von Kapital- und Gewinnrücklagen sowie des Genussrechtskapitals in der nichtversicherungstechnischen Rechnung ist diese in Fortführung der Nummerierung um folgende Posten zu ergänzen:
 
“15.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
 
………
 
 
 
 
 
………
 
 
 16.
Entnahmen aus der Kapitalrücklage
 
………
 
 
 
 
 
………
 
 
 17.
Entnahmen aus Gewinnrücklagen
 
 
 
 
 
a) aus der gesetzlichen Rücklagea)
………
 
 
 
 
b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
………
 
 
 
 
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen
………
 
 
 
 
d) aus anderen Gewinnrücklagen
………
………
 
 
 
 
 
………
 
 
 18.
Entnahmen aus Genussrechtskapital
 
………
 
 
 
 
 
………
 
 
 19.
Einstellungen in Gewinnrücklagen
 
 
 
 
 
a) in die gesetzliche Rücklageb)
………
 
 
 
 
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
………
 
 
 
 
c) in satzungsmäßige Rücklagen
………
 
 
 
 
d) in andere Gewinnrücklagen
………
………
 
 
 
 
 
………
 
 
 20.
Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals
 
………
 
 
 21.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
 
………“.
 
 
a) 
An die Stelle des Postens II 17 a „aus der gesetzlichen Rücklage“ in der nichtversicherungstechnischen Rechnung tritt bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten II 17 a „aus der Sicherheitsrücklage“ und bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit der Posten II 17 a „aus der Verlustrücklage gemäß § 193 VAG“.
 
b) 
An die Stelle des Postens II 19 a „in die gesetzliche Rücklage“ in der nichtversicherungstechnischen Rechnung tritt bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten II 19 a „in die Sicherheitsrücklage“ und bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit der Posten II 19 a „in die Verlustrücklage gemäß § 193 VAG“.
 
Die Angaben ab Posten II 15 können statt in der nichtversicherungstechnischen Rechnung auch im Anhang gemacht werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAC-83773

1Anm. d. Red.: Formblatt 2 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 434) mit Wirkung v. .