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StuB Nr. 13 vom Seite 529

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom Deutschen Bundestag beschlossen

von RA/FAStR/WP Harald Schumm, Schumm & Aigner GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg

Der Deutsche Bundestag hat in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (6. Ausschuss), Drucks. 16/9737 vom , am die bislang „größte” Reform des GmbH-Rechts beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates wird erwartet. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Oktober/November 2008 (am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats) in Kraft.

Im Vergleich zum Referenten- bzw. Regierungsentwurf wurde das Gesetz vom Bundestag mit einigen bedeutenden Änderungen beschlossen. Ziel des MoMiG ist eine Flexibilisierung auf der einen und Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen Seite. Zur Vermeidung vermeintlicher Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Rechtsformen, wie beispielsweise der englischen Limited, ist ein Kernanliegen der GmbH-Novelle die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen.

Die im Gesetzgebungsverfahren neu aufgenommenen, wichtigsten Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Anstelle des im Regierungsentwurf vorgesehenen beurkundungsfreien Muster-Gesellschaftervertrags gibt es nun ein beurkundungspflichtiges Musterprotokoll. Dieses vereinfachte Verfahren gem. § 2 Abs. 1a GmbHG kommt nur zur Anwe...

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