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Elektronische Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen
Das BMF hat den bereits seit einiger Zeit angekündigten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerrechts vorgelegt. Die von vielen Seiten geforderte Abschaffung der Bauabzugssteuer ist jedoch nicht enthalten. Dafür ist in einem § 5b EStG-E vorgesehen, dass Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen künftig elektronisch zu übermitteln sind. Auf diese elektronische Übermittlung soll nur dann verzichtet werden, wenn dies eine unbillige Härte für den Stpfl. darstellt. Anzuwenden sein soll diese Regelung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen.