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Zölle: Ursprung von Waren
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind den nichtpräferenziellen Ursprung begründende wesentliche Be- oder Verarbeitungen von Waren der Pos. 7312 KN nur solche, die zur Folge haben, dass das aus der Be- oder Verarbeitung hervorgegangene Erzeugnis in eine andere Position der KN einzureihen ist?