Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG Schleswig-Holstein 29.05.2008 3 K 27/08 , NWB direkt 28/2008 S. 10
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Pkw
Eine nachträgliche technische Verbesserung i. S. von § 3c Abs. 1 Satz 1 KraftStG liegt nur vor, wenn der Pkw nach seiner Erstzulassung mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet wird.