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Zuordnung von Einkünften aus Kapitalvermögen
Sind Eltern über das Konto eines Kinds verfügungsbefugt und erzielen sie über diese Kapitaleinkünfte, die sie nicht wie fremdes, sondern wie eigenes Vermögen behandeln, sind ihnen die erzielten Kapitaleinkünfte und ggf. die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, die sie bei über dieses Konto abgewickelten Wertpapiergeschäften erzielen, uneingeschränkt zuzurechnen.