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Personengesellschaften in der mortalen Unternehmensnachfolge
Gesellschaftsvertragliche und erbrechtliche Optionen
Die gesellschaftsvertraglichen und erbrechtlichen Regelungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge von Personengesellschaften sind vielfältig. Neben den zivilrechtlichen Optionen müssen ebenfalls die steuerlichen Vorschriften im Blick gehalten werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, indem er u. a. die in der Praxis geläufigen sechs erbrechtlichen und rechtsgeschäftlichen Klauseln für Gesellschaftsverträge erörtert und auf die Abstimmungsnotwendigkeiten mit Testament bzw. Erbvertrag hinweist.
I. Konflikt zwischen Gesellschafts- und Erbrecht
Die Rechtsfolgen des Todes eines Gesellschafters richten sich hinsichtlich seines Anteils an einer Personengesellschaft sowohl nach
Gesellschaftsrecht i. V. mit dem Gesellschaftsvertrag
als auch nachErbrecht i. V. mit letztwilligen Verfügungen in Testament und Erbvertrag.S. 2644
Dabei geht das Gesellschafts- dem Erbrecht vor (Sudhoff, Unternehmensnachfolge, 5. Aufl. 2005, § 44 Rn. 32). Aus der Überschneidung der Rechtsgebiete ergibt sich eine Vielzahl von möglichen Konflikten, die durch spezielle gesellschaftsvertragliche und testamentarische Regelungen gelöst werden können. Zwischen dem Gesellschaftsvertrag und der letztwilligen Verfügung muss ein Glei...