Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer;
Berechnung des
Ablösungsbetrags nach § 25 Abs. 1
Satz 3 ErbStG
Bezug:
Die OFD übersendet den o.g. Erlass mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.
Anwendung auf alle offenen Fälle
Der Erlass ist auf alle noch nicht bestandskräftigen Festsetzungen von Ablösungsbeträgen anzuwenden.
Erlass vom aufgehoben
Der gleich lautende Erlass vom (BStBl. 2007 I S. 514) wurde aufgehoben.
Oberfinanzdirektion
Karlsruhe v. - S
3811/7 - St 342
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BAAAC-83394