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IWB 13/2008 S. 1306

Rumänien | Dokumentation von Verrechnungspreisen – neue Vorschriften

Steuerpflichtige sind dazu verpflichtet, der zuständigen Finanzbehörde auf Anfrage eine Akte zur Dokumentation der Verrechnungspreise zur Verfügung zu stellen.

Bereits durch Regierungsverordnung Nr. 35/2006 ist eine Vorschrift in das rumänische Steuerverfahrensbuch (codul de procedura fiscala) aufgenommen worden, nach welcher Steuerpflichtige, welche Transaktionen mit verbundenen Personen tätigen, dazu verpflichtet sind, der zuständigen Finanzbehörde auf Anfrage eine Akte zur Dokumentation der Verrechnungspreise zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt dieser Akte ist nunmehr durch die lange erwartete Anordnung Nr. 222/2008 bestimmt und genehmigt worden. Die Akte gliedert sich auf in Informationen über die Gruppe sowie Informationen über den Steuerpflichtigen. Die Anforderung der Verrechnungspr...

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