Berechtigtenbestimmung bei ehelicher Trennung der Eltern
Leitsatz
1. Für die Beurteilung der Haushaltsaufnahme der Kinder i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ist in Fällen der ehelichen Trennung
der Eltern nicht darauf abzustellen, inwieweit die eheliche Lebensgemeinschaft bereits aufgelöst wurde, sondern darauf, ob
und inwieweit sich die Betreuungssituation der Kinder durch die Trennung der Ehegatten in entscheidungserheblicher Weise verändert
hat.
2. Ein Widerruf der Berechtigtenbestimmung hinsichtlich Kindergeld ist, soweit er sich auf das noch nicht ausgezahlte Kindergeld
für den laufenden Monat und künftige Monate bezieht, als wirksam zu erachten.