Anspruch auf deutsches Kindergeld bei Erlöschen des Anspruchs auf holländisches Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze
Leitsatz
Nach Art. 13 Abs. 2a VO (EWG) 1408/71 unterliegen Personen, die im Gebiet eines Mitgliedsstaates abhängig beschäftigt sind,
den Rechtsvorschriften dieses Staates auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates wohnen. Art. 13 ff. VO
(EWG) 1408/71 ist eine Konkurrenzregelung zwischen den Anwendungen der jeweiligen nationalen Ansprüche auf Kindergeld des
Wohnlandes einerseits und des Beschäftigungslandes andererseits.
Ein Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsplatz in den Niederlanden hat Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn
der Anspruch auf niederländisches Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze erloschen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1256 Nr. 20 EFG 2008 S. 1570 Nr. 19 StBW 2008 S. 2 Nr. 11 PAAAC-83012
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.01.2008 - 1 K 83/07
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