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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 330/07 EFG 2008 S. 1210 Nr. 15

Gesetze: EStG § 35a Abs. 2

Anforderungen an einen Nachweis gem. § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG

Leitsatz

  1. Für den Nachweis nach § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG reicht es nicht aus, dass der Stpfl. darlegt, dass die Handwerkerleistung bar bezahlt worden ist und außerdem durch einen Kontoauszug vom Geschäftskonto des Handwerkers belegt wird, dass der Betrag zeitnah auf dessen Konto eingezahlt worden ist.

  2. Der Gesetzgeber wollte Barzahlungen bewusst aus dem Anwendungsbereich der Steuervergünstigungen nach § 35a EStG ausnehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1376 Nr. 22
DStZ 2008 S. 465 Nr. 14
EFG 2008 S. 1210 Nr. 15
GAAAC-83002

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.01.2008 - 13 K 330/07

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