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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 2035/07

Gesetze: EStG § 33a

Berücksichtigung von zweckgebundenen Einkünften und Bezügen bei Unterbringung im Altersheim

Leitsatz

  1. Ein Abzug von Aufwendungen für die Unterbringung der Mutter in einem Altersheim erfolgt, unabhängig davon ob die Unterbringung lediglich alters- oder krankheitsbedingt ist, nach § 33 EStG.

  2. Bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge einer unterhaltsberechtigten Person werden Renten und Pensionen auch dann berücksichtigt, wenn von den Einkünften von dem Sozialhilfeträger sogleich die Kosten für die Unterbringung in einem Altersheim abgezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 8 Nr. 1
MAAAC-83000

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 11.04.2008 - 13 K 2035/07

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