Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuervorauszahlungen: Festsetzung ab 2008 häufig rechtswidrig
Typisierte Anpassung durch die Gemeinde führt oft zu steuerlichen Nachteilen
Die typisierte Anpassung des Gewerbesteuermessbetrags auf Basis des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Gemeinde ist unzulässig und führt oft – wegen der Nichtberücksichtigung des erhöhten Gewerbesteuermessbetrags bei der Einkommensteuer – zu steuerlichen Nachteilen. In solchen Fällen ist daher zu empfehlen, eine Änderung des Gewerbesteuervorauszahlungsbescheids zu beantragen.
Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB EAAAC-82557 ein Musterantrag auf Änderung des Gewerbesteuervorauszahlungsbescheids aufrufbar.
I. Anpassung des Gewerbesteuermessbetrags durch die Gemeinde unzulässig
Seit Beginn des Jahres setzen die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, welche für die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuern zuständig sind, vermehrt Gewerbesteuervorauszahlungen auf Basis des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 fest (zu den gesetzlichen Änderungen bei der Gewerbesteuer ab 2008 s. ausführlich Fehling, NWB F. 5 S. 1617). Dabei wird der aktuell vom Finanzamt aufgrund der letzten Veranlagung (derzeit im Wesent...