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FG Münster Urteil v. - 8 K 1363/06 GrE EFG 2008 S. 1577 Nr. 19

Gesetze: GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 4, ZVG § 114a, GrEStG § 8 Abs. 1

Grunderwerbsteuer:

Grunderwerbsteuerliche Gegenleistung in Höhe der Befriedigungsfiktion nach § 114a ZVG

Leitsatz

Bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks liegt in Höhe der Befriedigungsfiktion nach § 114a ZVG auch dann eine Gegenleistung i.S:v. § 8 Abs. 1 GrEStG vor, wenn der Meistbietende und Ersteher des Grundstücks verpflichtet ist, die nach der Zwangsversteigerung verbleibende Restforderung an den ursprünglichen Gläubiger zurück abzutreten.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1577 Nr. 19
YAAAC-82614

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FG Münster, Urteil v. 29.04.2008 - 8 K 1363/06 GrE

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