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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2200/05

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, EStG § 23 Abs. 3

Steuerliche Zuordnung von Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Sind Eltern über das Konto eines Kindes verfügungsbefugt und erzielen sie über diese Kapitaleinkünfte, die sie nicht wie fremdes, sondern wie eigenes Vermögen behandeln, sind ihnen die erzielten Kapitaleinkünfte und ggf. die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, die sie bei über dieses Konto abgewickelten Wertpapiergeschäften erzielen, uneingeschränkt zuzurechnen.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 345 Nr. 6
StBW 2008 S. 2 Nr. 12
LAAAC-82601

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.04.2008 - 5 K 2200/05

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